Die neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) verbessere erfreulicherweise die Rahmenbedingungen für den freien Handel, doch - so der BVfK - behinderten die Hersteller den dort vorgesehenen Weg einer Verkaufsanbahnung durch Vermittlung eines Käufers aus dem In- oder Ausland, den sogenannten Querbezug.
Die Hersteller behinderten die Vermittler auf subtile und schwer beweisbare Art, so der Verband. Gerade bei der Vermittlung von Käufern an ausländische Händler sei das oft der Fall. Sobald ein Hersteller erkenne, dass große Anteile des Umsatzes eines Händlers durch Vermittlung ins Ausland entstehen, werde dies häufig behindert, im Wesentlichen durch Lieferverzögerungen. Außerdem übten die Hersteller Druck auf die Vertragshändler aus. Besonders beklagt der Verband das Ablehnen von Garantieleistungen durch den Hersteller.
Der BVfK nennt als Folge der Behinderung ein höheres Niveau bei den Endabnehmerpreisen. Nur wenn es gelänge, ein vernünftiges und angemessenes Gleichgewicht zwischen dem freien Handel und den Herstellern zu erreichen, werde der Käufer davon ebenso profitieren wie der Handel, der dann stabile und kalkulierbare Bedingungen vorfinden würde. (ar/Sm)

























