Nach der Straßenverkehrsordnung handelt ein Fahrzeugführer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung eines Earsets sei nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt, erklärte die www.anwaltshotline.de. (ar/nic)
Urteil: Bluetooth-Hörer darf beim Autofahren ans Ohr gedrückt werden
Wer während des Autofahrens des besseren Verstehens wegen mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines Mobiltelefons drückt, verstößt nicht gegen das Handyverbot am Steuer eines Fahrzeugs. Das gilt, wenn das Mobiltelefon in einer Handyvorrichtung liegt und das Signal zum Hörer etwa über eine Bluetooth-Verbindung übertragen wird. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az. 1 Ss 187/08).
Kategorie: Markt und Branche
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